Datenschutzverletzung
Aus OWLweb Datenschutz Management
Eine Verletzung des Schutzes von personenbezogenen Daten (auch: "Datenschutzverletzung", "Datenpanne" oder "Datenzwischenfall") muss gem. Artikel 33 jedenfalls dokumentiert werden. Innerhalb von 72h muss eine Meldung an die Aufsichtsbehörde erfolgen, es sei denn es ist voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen gekommen.)

Datenschutzverletzungen
derzeit keine Verletzungen gefunden...